Update- Sekt Austria “Grosse Reserve” neue Lagerzeit Bestimmung
Während die Kategorie Sekt Austria für Frische und Unbeschwertheit steht und einfach Freude machen soll, muss Sekt Austria Reserve mit 18 Monaten schon eine deutlich längere Reifezeit auf der Hefe aufweisen, zudem ist Flaschengärung obligatorisch. Damit befinden wir uns etwa in der Liga von Spumante, Cava und französischem Crémant. Sekt Austria Große Reserve schließlich hat den berechtigten Anspruch, sich mit den besten Schaumweinen der Welt auf Augenhöhe zu messen, also mit Franciacorta und Champagner.
SEKT AUSTRIA
Die Kategorie „Sekt Austria“ definiert strengere Mindestanforderungen als die Basis-Kategorie für Qualitätsschaumwein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung („Österreichischer Sekt“). Sie garantiert vor allem die Herkunft der Trauben aus einem österreichischen Bundesland sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von 9 Monaten bei Flaschengärung bzw. mind. 6 Monaten bei Tankgärung.
Perfekt als Aperitif geeignet, harmoniert Sekt Austria auch wunderbar mit leicht geräucherten Speisen, etwa Süßwasserfischen wie Forelle und Saibling, sowie mit leichtem, auch pikantem Fingerfood.
Voraussetzungen für einen Sekt Austria sind:
Ernte der Trauben in einem einzigen Bundesland
Ausschließlich Qualitätsweinrebsorten
Lagerung auf der Hefe mindestens 9 Monate in der Flasche beziehungsweise 6 Monate im Tank vom Ansetzen mit der Hefe bis zur Abgabe aus dem Produktionsbetrieb
Alle Methoden erlaubt, die zur Sekterzeugung geeignet sind
Alle Stilistiken, Dosagen und „Farben“ (weiß, rosé, rot) erlaubt
Verpflichtende Angabe eines Bundeslandes als geschützte Ursprungsbezeichnung, wobei eine nähere geographische Angabe als das Bundesland unzulässig ist
SEKT AUSTRIA RESERVE
Ab der Kategorie „Sekt Austria Reserve“ sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der Traditionellen Methode (Flaschengärung) produziert wurden. Die Trauben und Grundweine müssen aus einem generischen Weinbaugebiet stammen (Bundesland), zudem ist eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben.
Sekt Austria Reserve ist der goldene schäumende Mittelweg und ein entsprechend vielseitiger Speisenbegleiter: kräftigere Antipasti, helles Fleisch, Geflügel, gut gewürzte Gemüsegerichte, Reis- und Pastagerichte – die Liste ließe sich endlos fortführen. Tipp: Mit etwas Restsüße wird die Reserve zum genialen Käse-Begleiter!
Voraussetzungen für einen Sekt Austria Reserve sind:
- Ausschließlich Qualitätsweinrebsorten
- Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
- Mindestens 18 Monate Lagerzeit auf der Hefe
- Ausschließlich brut, extra brut oder brut nature, bzw. ein Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l
- Verpflichtende Angabe eines Bundeslandes, die Angabe einer Gemeinde ist zulässig
- Ausbeutesatz höchstens 60 % (Saft der Traubenmenge)
- Handlese verpflichtend (max. Schütthöhe 35 cm)
- Ganztraubenpressung
SEKT AUSTRIA GROSSE RESERVE
Für die höchste Kategorie Sekt Austria Große Reserve, also die flaschenvergorenen Spitzensekte, dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde gelesen und nach dieser bezeichnet werden (z. B. Poysdorf, Langenlois, Gols, Gamlitz …), wobei Riedenbezeichnungen zusätzlich möglich sind. Nach der Flaschengärung und Reifezeit auf der Hefe von mindestens 36 Monaten kommen die Sekte dieser Kategorie frühestens drei Jahre nach der Ernte auf den Markt.
Mit seiner substanzreichen, aber äußerst eleganten Struktur brilliert Sekt Austria Große Reserve als Solo-Player zu besonderen Anlässen – und vielmehr noch als Begleiter kräftigerer Speisen: Den letzten Schliff verleiht er etwa körperreichen Gemüsegerichten, hellem Fleisch und Geflügel, aber auch Pasteten, Meeresfrüchten sowie üppigerem Fisch wie Räucherlachs und – mit etwas Restsüße – süßlich-scharf gewürzten asiatischen Fischspeisen.
Voraussetzungen für einen Sekt Austria Große Reserve sind:
- Ernte und Pressung der Trauben in einer einzigen Gemeinde
- Ausschließlich Qualitätsweinrebsorten
- Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
- Mindestens 36 Monate Lagerzeit auf der Hefe
- Ausschließlich brut, extra brut oder brut nature bzw. ein Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l
- Verpflichtende Angabe eines Bundeslandes und einer Gemeinde bzw. eines Gemeindeteils. Darüber hinaus ist die Angabe von Großlagen oder Rieden möglich.
- Ausbeutesatz höchstens 50 % (Saft der Traubenmenge)
- Handlese verpflichtend (max. Schütthöhe 35 cm)
- Ganztraubenpressung
„Vinum bonum deorum donum.“
„Ein guter Wein ist ein Geschenk der Götter.“
Römisches Sprichwort
Quelle:ÖWM
Graphik:Jazzmine